Connecting East and West in Logistics
Das KV-Terminal Frankfurt (Oder), die Abstellgleise und dass Schienengebundene Logistikzentrum sind an das öffentliche Schienennetz der DB Netz AG über den Personenbahnhof Frankfurt (Oder) angebunden. Die Stadt Frankfurt (Oder) hat einen Infrastrukturanschlussvertrag mit der DB Netz AG. Die Stadt ist als öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Bewirtschaftung (Wartung, Instandhaltung) der Gleisanlagen und für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich.
Entfernungen Schiene von Frankfurt (Oder)
- Hamburg → 380 km
- Bremerhaven → 486 km
- Rotterdam → 836 km
- Warschau → 490 km
- Sławków → 456 km
Zugang zur Eisenbahninfrastruktur
- Die Betriebsführungsgrenze zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG und Stadt Frankfurt (Oder) liegt vor Weiche W 105. Von dort aus wird das öffentliche elektrifizierte Eisenbahnnetz der DB Netz AG über Gleis 113 erreicht. Für die Einfahrt des KV-Terminals stehen die Gleise 101 und 102 zur Verfügung.
- Auf der Eisenbahninfrastruktur des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) Stadt Frankfurt (Oder) finden ausschließlich Rangierfahrten mit Regel- und Nebenfahrzeugen mit Zulassung nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) / Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV) statt.
- Die Gleisanlagen sind per Dieseltraktion befahrbar. Regionale Anbieter mit geeigneten Diesellokomotiven stehen zur Verfügung.
- Für die Nutzung der Bahnanlagen erhebt die Stadt ein Nutzungsentgelt von den Eisenbahnverkehrs-unternehmen.
- Ein „diskriminierungsfreier Zugang“ zu den Gleisanlagen wird gewährt.
- Die Zugangsvoraussetzungen und die Bedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur werden in den Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen für die Eisenbahnanlage des Containerterminal Frankfurt (Oder) geregelt. Diese finden Sie hier.
- Die Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) für die Betriebsführung auf der Eisenbahninfrastruktur der Stadt Frankfurt (Oder) können bei Bedarf per Email abgefordert werden.
- Die Anwendung der Bestimmungen der SbV ist Bestandteil eines rechtsgültig abgeschlossenen Nutzungsvertrages zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen durch zugelassene Eisenbahnverkehrsunternehmen auf der Eisenbahninfrastruktur der Stadt Frankfurt (Oder).